Ab 2024 treten einige neue und verschärfte Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, die vor allem auf den Heizungsbereich abzielen. Wir haben die wichtigsten Änderungen und Vorgaben, die seid dem 1. Januar 2024 gelten, für Sie zusammen gefasst:
Erneuerbare Energien: Beim Einbau neuer Heizungen in Neubauten müssen mindestens 65 % der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Das bedeutet, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Gas deutlich reduziert und stattdessen Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse genutzt werden sollten. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für den Heizungsaustausch in Bestandsgebäuden.
Austauschpflicht für alte Heizungen: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden, es sei denn, es handelt sich um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Diese Regelung soll sicherstellen, dass ineffiziente Heizsysteme durch modernere und effizientere Technologien ersetzt werden.
Sanierungspflichten: Bei umfangreichen Sanierungen von Gebäuden müssen ebenfalls Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz beachtet werden.Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden wird stärker gefördert und teilweise verpflichtend.
Effizienzanforderungen: Neue Heizungen müssen bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Dazu gehört auch die Pflicht zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, um sicherzustellen, dass das Heizsystem optimal eingestellt ist und die Wärme gleichmäßig im Gebäude verteilt wird.
Informationspflicht: Eigentümer von Wohngebäuden müssen ihren Mietern Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und die Heizkosten zur Verfügung stellen. Dies soll das Bewusstsein für den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten erhöhen.
Förderungen und Anreize: Um den Umstieg auf erneuerbare Energien und energieeffiziente Heizsysteme zu erleichtern, gibt es verschiedene Förderprogramme und finanzielle Anreize. Dazu gehören Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen, die von der KfW-Bank und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereitgestellt werden.
Quartierslösungen: Für Neubauten in bestimmten Gebieten, sogenannten Quartierslösungen, können auch gemeinschaftliche Heizlösungen in Betracht gezogen werden. Dies ermöglicht es, größere Heizsysteme wie Blockheizkraftwerke oder Nahwärmenetze effizienter zu betreiben und die Kosten zu teilen.
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